§ 19 BMG konform · Nur 4,99 € · Made in Germany

Wohnungsgeber­bescheinigung schnell & einfach erstellen

Die digitale Vermieterbescheinigung nach § 19 BMG – für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Rechtssicher. Sofort als PDF. Nur 4,99 €.

✓ Keine Anmeldung ✓ § 19 BMG konform ✓ Sofort-Download ✓ Für alle Einwohnermeldeämter
1 + Person hinzufügen PDF erstellen
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Ohne Wohnungsgeberbescheinigung kann sich Ihr Mieter nicht anmelden

Das Bundesmeldegesetz (§ 19 BMG) verpflichtet Vermieter, ihren Mietern innerhalb von 2 Wochen nach Einzug eine Bescheinigung auszustellen. Fehlt sie, drohen Bußgelder.

Frist verpasst → Bußgeld

Vermieter haben nur 2 Wochen Zeit. Wer die Frist überschreitet, riskiert ein Bußgeld bis 1.000 €.

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Falsche Angaben → Abgelehnt

Fehlen Pflichtangaben nach § 19 Abs. 2 BMG, akzeptiert das Einwohnermeldeamt die Bescheinigung nicht.

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Ausdrucken & Scannen

Ohne digitale Lösung ist jede Bescheinigung unnötiger Aufwand für Vermieter und Mieter.

Wohnungsgeberbescheinigung rechtssicher ausstellen

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§ 19 BMG konform

Enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben für das Einwohnermeldeamt – deutschlandweit gültig.

👥

Mehrere Personen

Fügen Sie beliebig viele einziehende Personen hinzu – z. B. bei WG-Einzug oder Familien.

📄

Sofort als PDF per E-Mail

Bescheinigung direkt nach dem Ausfüllen als PDF herunterladen oder per E-Mail versenden.

✍️

Digitale Unterschrift

Wohnungsgeber unterschreibt direkt auf dem Bildschirm – kein Ausdrucken nötig.

📱

Mobil optimiert

Erstellen Sie die Vermieterbescheinigung auf Smartphone, Tablet oder Desktop.

🔒

DSGVO-konform

Ihre Daten werden nicht dauerhaft gespeichert. Server in Deutschland.

Wohnungsgeberbescheinigung in 2 Schritten ausstellen

1

Daten eingeben

Wohnungsadresse, Wohnungsgeber (Vermieter) und alle einziehenden Personen erfassen.

2

Unterschreiben & PDF laden

Bescheinigung digital unterschreiben und sofort als PDF herunterladen.

Fertig fürs Meldeamt!

Mieter können die Bescheinigung beim Einwohnermeldeamt zur Ummeldung vorlegen.

Häufige Fragen

Was ist eine Wohnungsgeberbescheinigung?

Die Wohnungsgeberbescheinigung (auch: Vermieterbescheinigung, Einzugsbestätigung) ist ein Pflichtdokument nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG). Vermieter müssen ihren Mietern dieses Dokument ausstellen, damit diese sich beim Einwohnermeldeamt an- oder ummelden können.

Vermieterbescheinigung, Einzugsbestätigung, Wohnungsgeberbescheinigung – was ist der Unterschied?

Es ist dasselbe Dokument. Die offizielle Bezeichnung nach § 19 BMG lautet „Wohnungsgeberbescheinigung". Im Alltag werden auch „Vermieterbescheinigung", „Vermieterbestätigung" oder „Einzugsbestätigung" verwendet. Alle Begriffe meinen dasselbe: das Dokument für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Wer muss die Bescheinigung ausstellen?

Der Wohnungsgeber – das ist in der Regel der Vermieter. Bei Untervermietung ist es der Hauptmieter, bei eigenem Einzug der Eigentümer selbst.

Bis wann muss die Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt werden?

Innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug. Der Mieter hat dann 14 Tage Zeit, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder bis zu 1.000 €.

Muss die Wohnungsgeberbescheinigung ausgedruckt werden?

Die meisten Einwohnermeldeämter in Deutschland akzeptieren ausgedruckte PDF-Bescheinigungen. Das mit SUPAFLAT erstellte PDF können Sie einfach ausdrucken und dem Mieter übergeben – oder direkt per E-Mail zusenden.

Kann ich mehrere Personen eintragen?

Ja. Sie können beliebig viele einziehende Personen hinzufügen – z. B. bei Familien, Paaren oder WG-Einzügen. Sie können entweder eine gemeinsame Bescheinigung oder eine separate Bescheinigung pro Person erstellen.

Ist die digitale Bescheinigung gültig?

Ja. Das Einwohnermeldeamt akzeptiert ausgedruckte PDF-Bescheinigungen. Das SUPAFLAT-Dokument enthält alle Pflichtangaben nach § 19 Abs. 2 BMG und ist deutschlandweit gültig.

Wohnungsgeberbescheinigung jetzt erstellen

§ 19 BMG konform, rechtssicher und in unter 2 Minuten fertig. Für alle Einwohnermeldeämter in Deutschland.

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