Die digitale Vermieterbescheinigung nach § 19 BMG – für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Rechtssicher. Sofort als PDF. Nur 4,99 €.
Das Bundesmeldegesetz (§ 19 BMG) verpflichtet Vermieter, ihren Mietern innerhalb von 2 Wochen nach Einzug eine Bescheinigung auszustellen. Fehlt sie, drohen Bußgelder.
Vermieter haben nur 2 Wochen Zeit. Wer die Frist überschreitet, riskiert ein Bußgeld bis 1.000 €.
Fehlen Pflichtangaben nach § 19 Abs. 2 BMG, akzeptiert das Einwohnermeldeamt die Bescheinigung nicht.
Ohne digitale Lösung ist jede Bescheinigung unnötiger Aufwand für Vermieter und Mieter.
Enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben für das Einwohnermeldeamt – deutschlandweit gültig.
Fügen Sie beliebig viele einziehende Personen hinzu – z. B. bei WG-Einzug oder Familien.
Bescheinigung direkt nach dem Ausfüllen als PDF herunterladen oder per E-Mail versenden.
Wohnungsgeber unterschreibt direkt auf dem Bildschirm – kein Ausdrucken nötig.
Erstellen Sie die Vermieterbescheinigung auf Smartphone, Tablet oder Desktop.
Ihre Daten werden nicht dauerhaft gespeichert. Server in Deutschland.
Wohnungsadresse, Wohnungsgeber (Vermieter) und alle einziehenden Personen erfassen.
Bescheinigung digital unterschreiben und sofort als PDF herunterladen.
Mieter können die Bescheinigung beim Einwohnermeldeamt zur Ummeldung vorlegen.
Die Wohnungsgeberbescheinigung (auch: Vermieterbescheinigung, Einzugsbestätigung) ist ein Pflichtdokument nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG). Vermieter müssen ihren Mietern dieses Dokument ausstellen, damit diese sich beim Einwohnermeldeamt an- oder ummelden können.
Es ist dasselbe Dokument. Die offizielle Bezeichnung nach § 19 BMG lautet „Wohnungsgeberbescheinigung". Im Alltag werden auch „Vermieterbescheinigung", „Vermieterbestätigung" oder „Einzugsbestätigung" verwendet. Alle Begriffe meinen dasselbe: das Dokument für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Der Wohnungsgeber – das ist in der Regel der Vermieter. Bei Untervermietung ist es der Hauptmieter, bei eigenem Einzug der Eigentümer selbst.
Innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug. Der Mieter hat dann 14 Tage Zeit, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder bis zu 1.000 €.
Die meisten Einwohnermeldeämter in Deutschland akzeptieren ausgedruckte PDF-Bescheinigungen. Das mit SUPAFLAT erstellte PDF können Sie einfach ausdrucken und dem Mieter übergeben – oder direkt per E-Mail zusenden.
Ja. Sie können beliebig viele einziehende Personen hinzufügen – z. B. bei Familien, Paaren oder WG-Einzügen. Sie können entweder eine gemeinsame Bescheinigung oder eine separate Bescheinigung pro Person erstellen.
Ja. Das Einwohnermeldeamt akzeptiert ausgedruckte PDF-Bescheinigungen. Das SUPAFLAT-Dokument enthält alle Pflichtangaben nach § 19 Abs. 2 BMG und ist deutschlandweit gültig.
§ 19 BMG konform, rechtssicher und in unter 2 Minuten fertig. Für alle Einwohnermeldeämter in Deutschland.
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