§ 19 BMG konform · Nur 4,99 € · Made in Germany

Wohnungsgeber­bescheinigung schnell & einfach erstellen

Die digitale Vermieterbescheinigung nach § 19 BMG – für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Rechtssicher. Sofort als PDF. Nur 4,99 €.

✓ Keine Anmeldung ✓ § 19 BMG konform ✓ Sofort-Download ✓ Für alle Einwohnermeldeämter
1 + Person hinzufügen PDF erstellen
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Durchschnittliche Dauer

Ohne Wohnungsgeberbescheinigung kann sich Ihr Mieter nicht anmelden

Das Bundesmeldegesetz (§ 19 BMG) verpflichtet Vermieter, ihren Mietern innerhalb von 2 Wochen nach Einzug eine Bescheinigung auszustellen. Fehlt sie, drohen Bußgelder.

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Frist verpasst → Bußgeld

Vermieter haben nur 2 Wochen Zeit. Wer die Frist überschreitet, riskiert ein Bußgeld bis 1.000 €.

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Falsche Angaben → Abgelehnt

Fehlen Pflichtangaben nach § 19 Abs. 2 BMG, akzeptiert das Einwohnermeldeamt die Bescheinigung nicht.

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Ausdrucken & Scannen

Ohne digitale Lösung ist jede Bescheinigung unnötiger Aufwand für Vermieter und Mieter.

Wohnungsgeberbescheinigung rechtssicher ausstellen

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§ 19 BMG konform

Enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben für das Einwohnermeldeamt – deutschlandweit gültig.

👥

Mehrere Personen

Fügen Sie beliebig viele einziehende Personen hinzu – z. B. bei WG-Einzug oder Familien.

📄

Sofort als PDF per E-Mail

Bescheinigung direkt nach dem Ausfüllen als PDF herunterladen oder per E-Mail versenden.

✍️

Digitale Unterschrift

Wohnungsgeber unterschreibt direkt auf dem Bildschirm – kein Ausdrucken nötig.

📱

Mobil optimiert

Erstellen Sie die Vermieterbescheinigung auf Smartphone, Tablet oder Desktop.

🔒

DSGVO-konform

Ihre Daten werden nicht dauerhaft gespeichert. Server in Deutschland.

Wohnungsgeberbescheinigung in 2 Schritten ausstellen

1

Daten eingeben

Wohnungsadresse, Wohnungsgeber (Vermieter) und alle einziehenden Personen erfassen.

2

Unterschreiben & PDF laden

Bescheinigung digital unterschreiben und sofort als PDF herunterladen.

✓

Fertig fürs Meldeamt!

Mieter können die Bescheinigung beim Einwohnermeldeamt zur Ummeldung vorlegen.

Häufige Fragen

Was ist eine Wohnungsgeberbescheinigung?

Die Wohnungsgeberbescheinigung (auch: Vermieterbescheinigung, Einzugsbestätigung) ist ein Pflichtdokument nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG). Vermieter müssen ihren Mietern dieses Dokument ausstellen, damit diese sich beim Einwohnermeldeamt an- oder ummelden können.

Vermieterbescheinigung, Einzugsbestätigung, Wohnungsgeberbescheinigung – was ist der Unterschied?

Es ist dasselbe Dokument. Die offizielle Bezeichnung nach § 19 BMG lautet „Wohnungsgeberbescheinigung". Im Alltag werden auch „Vermieterbescheinigung", „Vermieterbestätigung" oder „Einzugsbestätigung" verwendet. Alle Begriffe meinen dasselbe: das Dokument für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Wer muss die Bescheinigung ausstellen?

Der Wohnungsgeber – das ist in der Regel der Vermieter. Bei Untervermietung ist es der Hauptmieter, bei eigenem Einzug der Eigentümer selbst.

Bis wann muss die Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt werden?

Innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug. Der Mieter hat dann 14 Tage Zeit, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder bis zu 1.000 €.

Muss die Wohnungsgeberbescheinigung ausgedruckt werden?

Die meisten Einwohnermeldeämter in Deutschland akzeptieren ausgedruckte PDF-Bescheinigungen. Das mit SUPAFLAT erstellte PDF können Sie einfach ausdrucken und dem Mieter übergeben – oder direkt per E-Mail zusenden.

Kann ich mehrere Personen eintragen?

Ja. Sie können beliebig viele einziehende Personen hinzufügen – z. B. bei Familien, Paaren oder WG-Einzügen. Sie können entweder eine gemeinsame Bescheinigung oder eine separate Bescheinigung pro Person erstellen.

Ist die digitale Bescheinigung gültig?

Ja. Das Einwohnermeldeamt akzeptiert ausgedruckte PDF-Bescheinigungen. Das SUPAFLAT-Dokument enthält alle Pflichtangaben nach § 19 Abs. 2 BMG und ist deutschlandweit gültig.

Wohnungsgeberbescheinigung jetzt erstellen

§ 19 BMG konform, rechtssicher und in unter 2 Minuten fertig. Für alle Einwohnermeldeämter in Deutschland.

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